Werden Sie Mitglied in einer starken Gemeinschaft
Eine Energiegenossenschaft ist ein Zusammenschluss von Bürgerinnen und Bürgern, die gemeinsam erneuerbare Energieprojekte wie Solar-, Wind- oder Biomasseanlagen planen, realisieren und betreiben. So profitieren alle Mitglieder nicht nur von sauberer Energie und einer möglichen finanziellen Rendite, sondern stärken auch die regionale Wertschöpfung und fördern eine nachhaltige Energieversorgung vor Ort. Mit der Umsetzung einer dezentralen Energiewende leisten sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Das Besondere an einer Genossenschaft ist ihr gemeinschaftlicher und demokratischer Charakter: Wer mindestens einen Geschäftsanteil im Wert von 500 € erwirbt, wird Mitglied der BürgerEnergie Niederbayern. In der Generalversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Beteiligung – und kann so aktiv an Entscheidungen mitwirken. Die Generalversammlung beschließt den Jahresabschluss und wählt den Vorstand sowie den Aufsichtsrat. Der Vorstand leitet die Genossenschaft im Tagesgeschäft und vertritt sie nach außen, während der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands überwacht und der Generalversammlung regelmäßig Bericht erstattet.
Energiegenossenschaften machen erneuerbare Energien zu einer gemeinschaftlichen Aufgabe: Sie ermöglichen transparente, solidarische und langfristig nachhaltige Projekte, setzen auf Zusammenarbeit statt reine Gewinnmaximierung und geben jedem Mitglied die Möglichkeit, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Informationen zur Mitgliedschaft:
- Der Antrag ist sowohl für neue Mitglieder, als auch für das Erwerben weiterer Geschäftsanteile bereits bestehender Mitglieder
- Sie können jederzeit Mitglied mit einem Geschäftsanteil werden (= 500€)
- Möchten Sie mehr als ein Geschäftsanteil, schreiben Sie bitte direkt die gewünschte Anzahl in den Antrag
- Sie werden über die Aufnahme in die Genossenschaft informiert, dies kann bis zu 6 Wochen dauern
Informationen zur Warteliste:
- Weitere Geschäftsanteile werden ggf. auf einer Warteliste nach Eingangsdatum der Anträge gesammelt
- Bei neuem Kapitalbedarf werden die weiteren Anträge gemäß der Warteliste als erstes berücksichtigt.
- Vor Einzug der weiteren Geschäftsanteile von der Warteliste werden alle Antragssteller darüber informiert.
Noch offene Fragen?
Beitrittserklärung/ Beteiligungserklärung
Möchten Sie Mitglied der BürgerEnergie Niederbayern eG werden oder Ihre Geschäftsanteile aufstocken? Dann füllen Sie einfach das folgende Formular aus und senden uns den Antrag im Original per Post an:
BürgerEnergie Niederbayern eG
Landshuter Straße 16
84051 Oberahrain
Oder digital per E-Mail an: info@be-niederbayern.de
Satzung BürgerEnergie Niederbayern eG
Die Satzung der BürgerEnergie Niederbayern regelt die wichtigsten Grundlagen unserer Genossenschaft – von den Zielen und der Mitgliedschaft über die Aufgaben von Vorstand und Aufsichtsrat bis hin zur Beschlussfassung und Gewinnverwendung. Sie bildet die Grundlage der Genossenschaft.
Bitte sehen Sie sich vor Abgabe Ihrer Beitrittserklärung die Satzung der BürgerEnergie Niederbayern genau an, um sich über Ziele, Rechte und Pflichten der Mitgliedschaft zu informieren.
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Als Mitglied können Sie bei uns einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge hinterlegen.
Dazu bitte folgendes Formular ausfüllen und uns zukommen lassen.