Der Aufsichtsrat einer Bürgerenergiegenossenschaft überwacht die Arbeit des Vorstands und stellt sicher, dass die Genossenschaft im Sinne der Mitglieder geführt wird. Er wird von der Generalversammlung gewählt und erstattet ihr im Rahmen der Generalversammlung Bericht über seine Kontrolltätigkeit. Zu seinen weiteren Aufgaben gehört die Prüfung des Jahresabschlusses der Genossenschaft.
Darüber hinaus trifft der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand Entscheidungen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen – insbesondere größere Projekte und bedeutende Investitionen – und gewährleistet so, dass wichtige strategische Maßnahmen transparent und im Interesse der Mitglieder umgesetzt werden.
Dank der unterschiedlichen fachlichen Hintergründe seiner Mitglieder kann der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands kompetent begleiten, kontrollieren und fundierte Entscheidungen zu Projekten und strategischen Maßnahmen treffen.
Stefan Eben
Mitglied des Aufsichtsrats
Markus Wimmer
Mitglied des Aufsichtsrats
Michael Hanglberger
Mitglied des Aufsichtsrats
Markus Wagner
Mitglied des Aufsichtsrats
Martin Schachtl
Mitglied des Aufsichtsrats
Heinz Horsch
Mitglied des Aufsichtsrats
Franziska Goldbach
Mitglied des Aufsichtsrats
Frank Dietzel
Mitglied des Aufsichtsrats0
MW ANLAGENLEISTUNG
0
MITGLIEDER
0
MIO € EIGENKAPITAL
0
MIO € ANLAGENVERMÖGEN