Ich will an ein Nahwärmenetz anschließen,
wie läuft ein Anschluss bei mir Zuhause ab?
Vertragsabschluss mit der BEN
Als ersten Schritt in der Umsetzung eines Nahwärmeanschluss ist die Unterzeichnung eines Anschlussvertrages und eines Wärmeliefervertrages.
Im Anschlussvertrag werden vor allem die technischen Anschlussbedingungen vereinbart. Dies umfasst unter anderem den Verlauf der Anschlussleitung, den Montageort der Übergabestation und der Typ der Übergabestation. Auch werden hier die garantierten Leistungen und Temperaturen vereinbart. Der Anschlussvertrag wird mit dem Eigentümer des Anschlussobjektes abgeschlossen.
Der Wärmeliefervertrag hingegen wird mit den Nutzer des Objektes abgeschlossen. Darin werden die Konditionen der Wärmelieferung vereinbart, so zum Beispiel die kalkulierte Abnahmemenge und am wichtigsten natürlich die Konditionen der Wärmelieferung. Neben den Konditionen wird auch eine Preisgleitklausel festgeschrieben. Diese dient nur zur Wertsicherung des Wärmepreises und ist keine automatische Preiserhöhung. Der Effekt der Preisgleitklausel ist abhängig von der allgemeinen Wertentwicklung bestimmter Güter und Indizes. Der Wert der Anpassung wird Ihnen transparent bei der Jahresabrechnung des vergangenen Jahres mitgeteilt.
Die Verträge sind Voraussetzung für das Stellen des Förderantrages und enthalten eine auflösende Klausel, sollte kein Förderbescheid gewährt werden.
Förderbescheid erhalten
Als nächsten Schritt wird der Förderantrag für den Anschluss an das Nahwärmenetz gestellt. Neben der Förderung gibt es auch die Möglichkeit eines Ergänzungskredites für den Anschluss.
Neben den Anschluss an das Nahwärmenetz können/müssen verschiedene weitere Heizungsoptimierungen durchgeführt werden, die ebenfalls gefördert werden. Oftmals bietet sich bei einem Umbau der Heizungsanlage Sinn neue Pumpen etc. zu installieren. Auch sind die Förderbedingungen zu beachten, hier werden ebenfalls bestimmte Maßnahmen vorgeschrieben. Da dies für jeden individuell abhängig von den Gegebenheiten vor Ort ist, können wir hier keine allgemeine Aussage über die Kosten treffen. Oftmals ist es sinnvoll für Umbaumaßnahmen der Heizungsanlage einen örtlichen Heizungsbauer des Vertrauens mit einzubeziehen. Diese Maßnahmen, oder auch die Entsorgung der alten Heizung, sollten bei der Antragsstellung beachtet werden und in den Antrag mit aufgenommen werden.
Alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier:
Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung | KfW
Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung so gut wir können, aufgrund des geänderten Förderablaufs können wir keinen Förderantrag mehr mit einer Vollmacht von Ihnen stellen. Gerne vermitteln wir Ihnen die entsprechenden Experten und Fachunternehmen, die Sie bei der Antragsstellung benötigen.
Umsetzung des Hausanschlusses
Nach Erhalt des Förderbescheides können nun die Arbeiten zum Anschluss an das Nahwärmenetz beginnen.
Im ersten Schritt wird die Rohrleitung in das Haus verlegt. Der Verlauf der Rohrleitung wurde im Vorfeld aufgrund technischer und räumlichen Gegebenheiten abgestimmt und vereinbart. Zur Verlegung der Rohrleitungen wird ein Graben mit einer Breite von ca. 60 cm und einer Tiefe von ca. 1m benötigt. Sollten Pflanzen und Sträucher auf der Trasse liegen, werden wir möglichst sorgfältig damit umgehen, können aber leider keine Garantien dafür abgeben.
An der Hauswand werden je nach Leitung ein bis zwei Kernbohrungen zur Einführung in das Gebäude benötigt. Bei Single-Leitungen (d.h. Vor- und Rücklauf in getrennten Rohren) werden zwei Kernbohrungen benötigt, bei Duo-Leitungen (Vor- und Rücklauf in einer Leitung) wird nur eine Kernbohrung benötigt. Zusätzlich wird noch eine Bohrung für die Steuerungsleitung benötigt. Nachdem die Leitungen bis in das Haus verlegt worden sind, werden die Bohrungen wieder ordnungsgemäß abgedichtet und der Graben wieder verfüllt.
Im Haus wird die Übergabestation an der vereinbarten Stelle montiert und mit der Rohrleitung verbunden. Aufgrund der Systemtrennung in der Übergabestation wird das Rohrleitungsnetz in der Regel vor den Hausanschlüssen in Betrieb genommen. Nachdem Wärme an der Übergabestation ansteht, erfolgt der Umschluss des Heizungsnetz von der bestehenden Heizung zur Übergabestation. So wird die Zeit ohne Wärmeversorgung des Objektes minimiert.
Sollte kein ausreichender Platz für beide Wärmeversorgungen sein, da die Übergabestation auch platztechnisch die bestehende Heizung ersetzt, wird der Anschluss der Übergabestation und die Inbetriebnahme des Rohrleitungsabschnittes in unmittelbarer Abfolge koordiniert. Da die Inbetriebnahme des Leitungsnetztes immer abschnittsweise erfolgt, kann auch hier die Zeit ohne aktiver Wärmeversorgung möglichst kurz gehalten werden.
Im Bild links sehe Sie eine Übergabestation mit einer Leistung zwischen 15 und 20 kW Anschlussleistung. Diese reicht für die meisten Einfamilienhäuser vollkommen aus.
Für größere Anschlüsse stehen auch größere Modelle zur Verfügung, für Großanschlüsse können auch individuelle Anschlussstationen montiert werden.
Bestanteil der Übergabestation ist auch eine neue Heizungsregelung. Die Standardversion kann bis zu drei Heizkreise regeln, weitere Steuerungen mit mehr Heizkreisen sind auch möglich. Bei der Inbetriebnahme der Übergabestation werden die Heizkreise natürlich auch miteinprogrammiert.
Neben den Arbeiten zur Installation der Übergabestation werden auch die weiteren Umbaumaßnahmen durchgeführt werden. Unserer Anspruch ist dabei, dass alle Arbeiten an einem Stück erledigt werden und nicht wiederholte Einsätze benötigt werden.
Abrechnung/Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie die Abrechnung der BEN zum Anschluss an das Nahwärmenetz und die Abrechnung des Heizungsbauers über die weiteren Maßnahmen.
Neben den Abrechnungen der durchgeführten Maßnahmen wird eine Bestätigung nach Durchführung von einem Energieeffizienzexperten oder einem Fachunternehmer benötigt. Sollten sie weitere Nachweise für z.B. eine erhöhte Förderquote mit einreichen, können die entsprechenden Unterlagen ebenfalls mit hochgeladen werden. Der Verwendungsnachweis ist spätestens 36 Monate nach Zusage und 6 Monate nach letzter Rechnungsstellung hochzuladen. Nach Überprüfung wird Ihnen dann der Zuschuss ausgezahlt.